§1 Geltungsbereich
(1) Alle Leistungen der speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH (einschließlich der Marke speaker-search) an Sie erfolgen auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit Ihnen, sofern es sich um Rechtsgeschäfte
verwandter Art handelt.
(3) Sofern Sie selber über AGB verfügen, gelten diese für unsere Zusammenarbeit nicht. Nebenabreden und
Abweichungen von den AGB (inklusive der Abweichung von der Schriftform) bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Soweit nicht anders vereinbart, ist die speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH längstens 30 Tage an ein schriftliches Angebot gebunden. Die Frist beginnt dabei an dem auf dem Angebot angegebenen Datum
(2) Der Vertragsabschluss kommt mit Zugang der von Ihnen unterschriebenen Auftragsbestätigung bei der
speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH zustande.
§3 Überlassene Unterlagen
(1) An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung Ihnen überlassenen Unterlagen behalten wir uns
sämtliche Rechte wie beispielweise aber nicht abschließend Eigentums-, Urheber-, Leistungsschutz-, Namens-, Marken- und Kennzeichnungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen von Ihnen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen Ihnen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Alle Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden.
§4 Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte
(1) Die speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH behält alle Rechte wie beispielsweise aber nicht abschließend Eigentums-, Urheber-, Leistungsschutz-, Namens-, Marken und Kennzeichnungsrechte an sämtlichen Produkten oder Leistungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
(2) Sämtliche Produkte und Leistungen der speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH (z.B. Sprachaufnahmen) dürfen nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Produktionen und Unterlagen dürfen dabei nicht unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden. Eine weiterführende, nicht vertraglich vereinbarte Verwertung oder Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH und muss ggf. gesondert bezahlt werden.
(3) Die Zeitdauer der von der speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH übertragenen Nutzungs- und Verwertungsrechtebedarf einer schriftlichen Regelung.
(4) Die für den jeweiligen Auftrag vereinbarte Übertragung der Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte etc. findet erst mit der vollständigen Bezahlung der zu dem jeweiligen Auftrag ordnungsgemäß gestellten Rechnung statt.
§5 Zahlungen
(1) Die Zahlung von Rechnungen hat ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a.
berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir
einen höheren Verzugsschaden geltend machen, haben Sie die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der
geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
(3) Etwaige Sprecher-, Moderations- oder Schauspielerhonorare stellt die speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH als Handlungs- bzw. Vertretungsberechtigte der jeweiligen Sprecherin / des jeweiligen Sprechers, der jeweiligen Moderatorin / des jeweiligen Moderators oder der jeweiligen Schauspielerin / des jeweiligen Schauspielers in Rechnung. Provisionszahlungen, sofern sie in dem jeweiligen Honorar enthalten sind, werden dabei ausgewiesen. Die Verträge zwischen den Sprechern, Moderatoren, Schauspieler und Ihnen kommen daher direkt zustande, so dass Sie selbst Vertragspartner der Sprecher, Moderatoren, Schauspieler etc. sind und sich hinsichtlich etwaiger Leistungsstörungen direkt an diese zu halten haben.
(4) Sie haben einer eventuellen Abgabeverplichtung an die KSK (Künstlersozialkasse) nachzukommen.
§1 Geltungsbereich
(1) Alle Leistungen der speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH (einschließlich der Marke speaker-search) erfolgen auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Nebenabreden und Abweichungen von den AGB (inklusive der Abweichung von der Schriftform) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung
§2 Überlassene Unterlagen
(1) Für alle der speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH im Zusammenhang mit deren Tätigkeit überlassenen Unterlagen und Film- oder Audiobeispiele erklärt die Sprecherin / der Sprecher, dass die Nutzungs- und Verwertungsrechte für diese Weitergabe bei ihr / ihm liegen und von der speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH für alle Zwecke der Sprechervermarktung und Auftragsanbahnung genutzt werden dürfen.
(2) Sollten Schadensersatzansprüche durch Dritte geltend gemacht werden, die aufgrund einer nicht erlaubten Nutzung- oder Verwertung der von der jeweiligen Sprecherin / des jeweiligen Sprechers überlassenen Unterlagen entstanden sind, so stellt Sprecherin / Sprecher speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH frei und schadlos von sämtlichen Forderungen Dritter (einschließlich Rechtsverfolgungskosten).
§3 Honorarzahlungen
(1) Etwaige Sprecher-, Moderations- oder Schauspielerhonorare stellt die speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH als Handlungs- bzw. Vertretungsberechtigte der jeweiligen Sprecherin / des jeweiligen Sprechers, der jeweiligen Moderatorin / des jeweiligen Moderators oder der jeweiligen Schauspielerin / des jeweiligen Schauspielers dem Kunden in Rechnung. Dies bedeutet, dass auch die Verträge mit den Kunden direkt zwischen Sprecher, Moderator und Schauspieler und Kunden zustande kommen. Sollte der Kunde das Honorar nicht bezahlen, hat sich Sprecher, Moderator und Schauspieler ausschließlich an den Kunden zu halten. Die speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH haftet hierfür nicht.
(2) Die Provision der speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH beträgt 20% auf das Nettohonorar. Das Nettohonorar entspricht dem Honorar exkl. Umsatzsteuer. Diese wird dem Kunden zusammen mit dem jeweiligen Honorar in Rechnung gestellt und dementsprechend ausgewiesen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(3) Die Listung in unserer Agentur ist für die jeweilige Sprecherin / den jeweiligen Sprecher kostenlos.
§4 Leistungserbringung
(1) Termine für Aufnahmen in unserem oder externen Studios werden der Sprecherin / dem Sprecher schriftlich (in Form einer Email) bestätigt.
(2) Die Sprecherin / der Sprecher ist für die Einhaltung dieser Termine verantwortlich und Sprecherin / Sprecher wird die Termine sorgfältig vorbereitet wahrnehmen.
(3) Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten haftet die Sprecherin / der Sprecher für einen etwaigen Schaden, der der speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH und / oder dem Kunden wegen der kurzfristigen Absage eventuell entsteht.
§5 Datenschutz
(1) Die Sprecherin / der Sprecher verpflichtet sich, sämtliche Interna vertraulich zu behandeln. Dieses gilt
insbesondere für die ihm zur Auftragserfüllung zugänglich gemachten Interna der Kunden der speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH.
(2) Die Sprecherin / der Sprecher ist nicht berechtigt, ihm zugänglich gemachtes Material an unbefugt Dritte weiterzugeben. Eine Aufbewahrung oder elektronische Speicherung von Material oder Daten ist nur für den Projektzeitraum zulässig.
(3) Alle ausgehändigten Unterlagen sind auf Verlangen der speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH unverzüglich zurück zu geben.
(4) Die speaker-search Sprecheragentur & Tonstudio GmbH speichert und verwendet die Daten der jeweiligen Sprecherin / des jeweiligen Sprechers nur insofern, wie in der gesonderten Datenschutzbestimmung angegeben ist.
§6 Sonstiges
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
(2) Alle weiterführenden Vereinbarungen sowie Änderungen bedürfen immer der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, Berlin.